Skip to main content

Wie werde ich Mitglied?

Mitglied im CCCB werden Sie (gemäss Statuten) wie folgt:

II. Aufnahme und Mitgliedschaft

Art. 2

Voraussetzungen einer Mitgliedschaft

Folgende Personen sind berechtigt, einen Antrag auf Aufnahme in den CCCB zu stellen:

  1. Eidg. dipl. Küchenchefs
  2. Köche mit Berufsprüfungen mit eidg. Fachausweis
  3. Küchenchefs, die sich eines guten Rufs erfreuen und seit dem Lehrabschluss mindestens vier Jahre als in Führungsfunktion aktiv tätig gewesen sind.

Art. 3

Aufnahmeverfahren, Eintrittsgebühr

Der Kandidat hat das vorgedruckte Anmeldeformular wahrheitsgetreu zuhanden des Vorstandes auszufüllen. Er muss durch zwei Mitglieder des CCCB empfohlen werden.

Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand und bedarf zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist berechtigt, Aufnahmegesuche ohne jegliche Begründung zurückzustellen oder abzuweisen.

Anlässlich der eine Aufnahme bestätigenden Mitgliederversammlung muss eines der empfehlenden Mitglieder anwesend sein, um den Kandidaten vorzustellen.

Neumitglieder haben eine einmalige Eintrittsgebühr zu entrichten. Die Höhe dieser Eintrittsgebühr wird durch den Vorstand festgesetzt.